Montessori-Kinderhaus am Eselsberg in Ulm

Cartesiusstraße 6, 89075 Ulm, Tel. 0731/378 55 340

 

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat (EB) wird auf Basis des §5 des Kindertagesstättengesetzes gebildet. Im Montessori-Kinderhaus am Eselsberg wird pro Gruppe ein Elternbeirat und eine Vertretung gewählt. Der Elternbeirat besteht so aus 2 Personen pro Gruppe (Elternbeirat und Stellvertretung), aus deren Mitte ein(e) Vorsitzende(r) mit Vertretung gewählt wird. Die Wahlen zum Elternbeirat finden in der Regel am ersten Elternabend zu Beginn des Kinderhausjahres statt. Die Mitglieder des Elternbeirats treffen sich mehrmals im Jahr, um aktuelle und für die Elternschaft, das Kinderhaus und/oder den Träger relevante Themen zu diskutieren. In aller Regel nehmen Vertreter des Trägers und die Kinderhausleitung an diesen Treffen teil. Initiiert werden sie durch den Elternbeirat selbst oder durch Initiativen und Wünsche der Eltern, für die der Elternbeirat eine Vermittlungsfunktion zu Belegschaft und Träger wahrnimmt. Umgekehrt können sich auch die ErzieherInnen über den Elternbeirat an die Elternschaft wenden. Auch der Träger hat das Recht, bei Bedarf eine Elternbeiratssitzung zu initiieren.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kinderhaus zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kinderhaus, Eltern und Träger zu fördern. Hier hat er beratende, jedoch keine entscheidende Funktion. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kinderhaus verwirklicht wird. In diesem Kontext sollen Anregungen von Elternseite gegenüber Träger und Kinderhausleitung vermittelt werden. Auch soll sich der Elternbeirat gegenüber dem Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie die sachliche und räumliche Ausstattung einsetzen. Umgekehrt soll das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kinderhauses unterstützt werden. Der Elternbeirat hat das Recht, zu folgenden Punkten gehört zu werden:

  • Ferien und Öffnungszeiten

  • Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder

  • Einführung neuer pädagogischer Programme


Dass es in jeder Kindertagesstätte Deutschlands einen Elternbeirat gibt und was dort seine originären Aufgaben sind, regelt das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.